Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Preise:
Die Berechnung erfolgt zu den am Liefertag veröffentlichten gültigen Preisen und Preiskonditionen.

2. Sonderanfertigungen
Bei Muster und Sonderanfertigungen außerhalb des jeweils gültigen Liefersortiments gelten angemessene Mehr– und Mindermengen als vereinbart. Ähnliche Voraussetzungen können auch für Sonderausführungen gängiger Lager zutreffen. Diese erfordern teilweise Einzelanfertigung und bedingen einen verhältnismäßig hohen Mehraufwand. Den daraus resultierenden Preisaufschlag geben wir Ihnen auf Anfrage bekannt.

3. Lieferzeiten
Lieferzeiten verstehen sich freibleibend – Zwischenverkauf vorbehalten – und rechnen vom Eingang der Bestellung und aller erforderlichen Unterlagen für die Ausführung. Die Einhaltung der von uns genannten Lieferzeiten, die ohne gegenteilige Abmachung nur annähernde sind, gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Vorgänge bei der Fabrikation und sonstiger Hindernisse, wie zum Beispiel Fälle höherer Gewalt, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen in Lieferwerken.

4. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche, insbesondere Verzugsstrafen für nicht rechtzeitige Lieferung lehnen wir ab.

5. Versand
Versand auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.Unsere Preise gelten standardmäßig ab Werk, wenn anderweitig keine Vereinbarungen existieren. Kosten für Expressgutversand sowie die Kosten für Postversand oder Paketdienst werden zu Selbstkostenpreisen in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, sofern vom Besteller keine bestimmten Vorschriften gemacht sind. Alle Gewichtsangaben sind Mittelwerte. Abweichungen von den Katalogangaben behalten wir uns vor.

6.Lieferungen in EU-Mitgliedsstaaten
Bei Lieferungen in EU-Mitgliedsstaaten („innergemeinschaftliche Warenlieferungen“) hat der Besteller umgehend auf geeignete Art und Weise beim Nachweis der innergemeinschaftlichen Warenlieferung mitzuwirken. Wir können insbesondere eine mit Datum versehene und unterschriebene Bestätigung der innergemeinschaftlichen Warenlieferung verlangen mit zumindest folgendem Inhalt: Name und Anschrift des Warenempfängers, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware sowie Ort und Datum des Erhalts der Ware. Kommt der Besteller dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, so haftet er für den daraus entstehenden Schaden, insbesondere für die bei uns entstehende Umsatzsteuer.

7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar oder per Überweisung ohne jeden Abzug zu erfolgen, vom Verfalltage ab werden bankmäßige Zinsen berechnet. Bei Barzahlung oder Überweisung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Wenn wir aufgrund besonderer Vereinbarungen Wechsel in Zahlung nehmen, so sind wir berechtigt, die Abschnitte jederzeit wieder zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen, wenn uns die Einlösung gefährdet erscheint oder die Diskontierung von unserer Bank abgelehnt wird. Aufrechnung mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen. An Besteller, mit denen wir nicht in laufenden Geschäftsverbindungen stehen, erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme unter Abzug von 2% Skonto. Unsere Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung bzw. Überschuldung des Bestellers oder wenn über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird, haben wir das Recht, die weitere Erfüllung schwebender Verträge abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. In diesem Fall sind sämtliche Forderungen sofort fällig, einschließlich Wechselforderungen.

8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung vor, hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderungen.

9. Wir liefern unter erweitertem Eigentumsvorbehalt.
Werden unsere Waren von dem Besteller mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, werden wir anteilig Miteigentümer der neuen Sache. Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware bestimmungsgemäß weiter, tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
Von einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Auf schriftlichen Antrag hin können wir die von uns gehaltenen Sicherungen insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 25% übersteigt. Soweit der Eigentumsvorbehalt aus Rechtsgründen in dieser Form nicht voll wirksam sein sollte, ist der Besteller verpflichtet, die Sicherung unserer Warenforderung in entsprechender Weise rechtswirksam herbeizuführen und an erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.

10. Gewährleistung
für unsere Lieferung übernehmen unsere Lieferwerke in der Form, dass sie, nachweislich infolge ihrerseits verschuldeter fehlerhafter Konstruktion, schlechten Baustoffes oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar gewordener Teile ohne Berechnung nach ihrer Wahl wiederherstellen oder ersetzen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Bedingung ist, dass uns die Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt werden und dass allen dem Besteller obliegenden Vertragsverpflichtungen entsprochen ist. Sonstige Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wir haften also nicht für mittelbare Schäden und solche, die etwa durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Schmiermittel, mangelhafte Bau- und Fundamentierungsarbeiten sowie Witterungs- und andere Natureinflüsse entstehen.
Die gegebenenfalls zu ersetzenden Teile sind uns auf Verlangen spesenfrei zurückzusenden. Kosten für den Ausbau und den Einbau bei Ersatzlieferungen übernehmen wir nicht.

11. Rücktritt
Ist die Erfüllung des Vertrages oder der Gewährleistungsansprüche unmöglich oder haben wir sie über eine angemessene Nachfrist hinaus schuldhaft verzögert, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
Anderweitige Ansprüche des Bestellers gegen uns, unsere Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen, insbesondere Schadensersatzansprüche aller Art und aus allen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen.

12. Beanstandungen
Beanstandungen wegen Menge und Beschaffenheit der Sendung oder wegen mangelhafter Verpackung können nur innerhalb acht Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.

13. Haftung
Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere der Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind oder die auf der Verletzung von Schutzrechten beruhen, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter haften wir jedoch nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, d.h. von Produktionsausfall, Produktionsminderung oder entgangenen Gewinn, wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Lieferpreises und Schadenshöhe begrenzt.
Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

14. Verwendungsbeschränkung
Unsere Produkte sind standardmäßig nicht für den Einbau in den Bereichen Luft- und Raumfahrt sowie die Strahlungsbereiche von kerntechnischen Anlagen im Sinne des Atomgesetzes entwickelt und vorgesehen. Sollten diese Standardprodukte trotzdem in den genannten Bereichen eingebaut werden, lehnen wir im Schadensfall jegliche Haftung für etwaige Schäden ab, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung unsererseits im Ausnahmefall vor.

15. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wernau am Neckar. Als Gerichtsstand gilt Wernau am Neckar ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes.

16. Ersatzlieferung
Ersatzlieferung oder Korrekturrechnung kann erst nach einwandfreier Feststellung der Ersatzpflicht erfolgen. In dringenden Bedarfsfällen wird Ersatz gegen Berechnung des jeweiligen Tagespreises geliefert und nach Feststellung der Ersatzpflicht Gutschrift erteilt. Bei einer Warenrückgabe, die auf Veranlassung des Bestellers erfolgt, wird als Ersatz für die Kosten der Prüfung usw. ein Betrag von 15% des Netto-Warenwertes, mindestens jedoch 10,- Euro in Rechnung gestellt. Eine Verpflichtung zur Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware besteht für uns nicht, insbesondere sind Speziallager und Sonderanfertigungen vom Umtausch ausgeschlossen. Die Versandkosten für die Warenrücksendung trägt der Kunde.

17. Datenschutz
Im Sinne des Datenschutzes wird darauf hingewiesen, dass wir Daten über Kunden speichern und im Rahmen der Zusammenarbeit einsetzen.
 
Stand: Wernau, März 2014


Kontaktdaten

Steinbach GmbH
Wälzlager & Antriebstechnik
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